Wiedereintritt
Die Marktkirche ist die zentrale Wiedereintrittsstelle der Evangelischen Kirche in Essen
Gesprächszeiten: mittwochs (außer an Feiertagen) von 15 bis 18 Uhr
Eine Anmeldung ist nicht erforderlich.
Wiedereintritt – wie geht das?
Wenn Sie wieder in die Evangelische Kirche eintreten möchten, vereinbart der Pfarrer bzw. die Pfarrerin Ihrer Kirchengemeinde gerne einen Termin für ein Gespräch mit Ihnen. Welcher Pfarrer bzw. welche Pfarrerin für Sie zuständig ist, erfahren Sie während der Dienststunden im Haus der Evangelischen Kirche, III. Hagen 39, 45127 Essen, Telefon 0201 / 22 05-221; Sie können Ihre Anfrage natürlich auch per E-Mail an die Anschrift info@evkirche-essen.de richten oder sich online auf der Homepage www.kirche-essen.de auf der Seite Gemeindesuche informieren.
Wiedereintrittsstellen
Grundsätzlich können Sie von jeder Pfarrerin/jedem Pfarrer, die/der einer der Landeskirchen der Evangelischen Kirche in Deutschland angehört, wieder in die Kirche aufgenommen werden. In mehreren Städten im Bereich der Evangelischen Kirche im Rheinland gibt es außerdem besondere Wiedereintrittsstellen, die Ihnen zu festgelegten Zeiten einen Wiedereintritt ermöglichen.
Die Essener Wiedereintrittsstelle befindet sich in der Marktkirche mitten in der Innenstadt, Markt 2/Porschekanzel, Ende der Fußgängerzone "Kettwiger Straße", etwa zehn Minuten Fußweg vom Hauptbahnhof entfernt. Dort steht Ihnen an jedem Mittwoch - außer an den Feiertagen - von 15 bis 18 Uhr eine Seelsorgerin/ein Seelsorger für ein Wiedereintrittsgespräch oder ein Gespräch über den Glauben zur Verfügung. Eine Anmeldung ist nicht erforderlich.
Für den Wiedereintritt benötigen Sie Ihren Personalausweis; außerdem freuen wir uns, wenn Sie - falls noch vorhanden - Ihre Taufurkunde und die durch das Amtsgericht ausgestellte Austrittsbescheinigung mitbringen. Wenn Sie nicht mehr über die beiden letztgenannten Dokumente verfügen, können Sie vor dem Gespräch entsprechende Ersatzformulare unterschreiben.
Werde ich noch einmal getauft?
Die Taufe ist einmalig. Sie wird grundsätzlich von allen Kirchen gegenseitig anerkannt. Darum werden Sie bei einem Kircheneintritt nicht noch einmal getauft, auch dann nicht, wenn Sie früher einer anderen anerkannten christlichen Gemeinschaft angehört haben.
Und wenn ich vorher keiner christlichen Gemeinschaft angehört habe?
Dann werden Sie durch die Taufe in die Evangelische Kirche aufgenommen. Dem Gottesdienst geht in der Regel ein Taufunterricht oder eine Reihe von Gesprächen voraus. Sie können so den christlichen Glauben näher kennen lernen. Dazu melden Sie sich in Ihrem örtlichen Pfarramt an.
Muss ich mich prüfen lassen, wenn ich wieder in die Kirche eintrete?
Zumeist nicht. Vorgesehen ist in der Regel lediglich ein Gespräch mit einem Pfarrer oder einer Pfarrerin sowie - in manchen Gemeinden - die Teilnahme an einem Gottesdienst mit Abendmahl. Sie sollten sich allerdings selbst prüfen, wie ernst es Ihnen mit der Kirche ist. Sie setzen Ihre Unterschrift nicht unter ein Zeitschriftenabonnement, sondern treffen eine wichtige Entscheidung.
Werde ich der Gemeinde vorgestellt?
Nicht ausdrücklich. Wenn Sie es gerne möchten, kann Ihr Eintritt in einem Gottesdienst bekannt werden.
Was habe ich von der Mitgliedschaft in der Kirche?
Sie unterstützen die kirchliche Arbeit durch Ihre Mitgliedschaft. Viele Angebote kommen Ihnen davon direkt zugute. Schauen Sie doch in unserer Rubrik "Rat und Hilfe". Darüber hinaus erwerben Sie mit der Kirchenmitgliedschaft verschiedene Rechte, wie z. B. das Recht, ein Patenamt zu übernehmen, kirchliche Dienste in Anspruch zu nehmen (z.B. die kirchliche Trauung, das kirchliche Begräbnis) und an weiteren Angeboten Ihrer Kirchengemeinde teilzunehmen. Außerdem haben Sie dann das Recht, an den alle vier Jahre stattfindenden Wahlen zum Leitungsgremium teilzunehmen, selbst zu wählen oder sich in ein kirchliches Amt wählen zu lassen.
Welche Unterlagen werden benötigt?
Sofern Sie dem Pfarrer oder der Pfarrerin nicht persönlich bekannt sind, sollten Sie Ihren Personalausweis mitbringen. Außerdem werden bei einem Wiedereintritt die Daten über den Kirchenaustritt (Austrittsbescheinigung des Amtsgerichts) und möglichst auch die Taufurkunde benötigt. Sollten Sie diese Dokumente nicht mehr besitzen, können Ersatzformulare unterschrieben werden.
Was kostet mich der Eintritt?
Der Eintritt in die Evangelische Kirche ist, im Unterschied zum Austritt bei den staatlichen Stellen, kostenlos.
Was kostet mich die Mitgliedschaft? Ist sie wirklich so teuer?
Es gibt viele Kirchenmitglieder, die gar keine Kirchensteuer zahlen (z.B. Jugendliche, Studierende, Arbeitslose, Rentner). Durch die Steuerreform haben sich die Beiträge noch einmal deutlich verringert. Einen Überblick über die zu zahlenden Kirchensteuern bietet die folgende Kirchensteuer-Tabelle:
Monats- Bruttolohn |
ledig Steuerkl. I |
alleinerzieh. 1 Kind Steuerkl. II |
verheiratet Steuerkl. III |
verheiratet 1 Kind Steuerkl. III/1 |
verheiratet 2 Kinder Steuerkl. III/2 |
verheiratet 3 Kinder Steuerkl.III/3 |
1.500,- € | 11,29 € | 0,12 € | 0,– € | 0,– € | 0,– € | 0,– € |
2.000,- € | 23,52 € | 9,11 € | 3,51 € | 0,– € | 0,– € | 0,– € |
3.000,- € | 50,49 € | 32,73 € | 24,31 € | 13,66 € | 4,59 € | 0,– € |
Die Kirche ist dankbar, dass ihre Mitglieder die kirchliche Arbeit mit Spenden und Kollekten und vor allem mit der Kirchensteuer unterstützen. Falls Sie eine Lohnsteuerkarte haben: Bitte lassen Sie Ihre Kirchenzugehörigkeit nach Ihrem Wiedereintritt eintragen.
Was hat der Staat mit der Kirchensteuer zu tun?
Der Staat zieht die Kirchensteuer mit der Lohnsteuer ein. Für diese Dienstleistung zahlt die Kirche an den Staat eine Gebühr. Ein eigenes kirchliches System wäre erheblich teurer.
______________
Weitere Informationen und Kontakt
zwölf Gründe,
warum es sich lohnt in der Kirche zu sein